Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Werner GmbH

§ 1    Geltungsbereich

Die Dr. Werner GmbH (im weiteren Dr. Werner) betreibt einen Service für Textdienstleistungen, der über das Internet zur Verfügung steht. Die Textdienstleistungen werden nicht nur von Dr. Werner selbst vorgenommen, sondern in ihrem Auftrag auch von geprüften freiberuflichen Fachkräften (Textern, Lektoren und Korrektoren). In allen Fällen bestehen Vertragsbeziehungen aber ausschließlich zu Dr. Werner und nicht direkt zur jeweiligen Fachkraft.

Dr. Werner erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung an Dr. Werner als akzeptiert. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Dr. Werner ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Änderungen oder Ergänzungen zuungunsten des Auftraggebers haben zur Folge, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann. Dr. Werner weist den Auftraggeber in der Mitteilung über die Änderung der AGB ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2    Zustandekommen des Vertrags

Dr. Werner generiert auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ein freibleibendes Angebot, das der Auftraggeber schriftlich bestätigt. Ein Fax gilt als Schriftform.

Die Erfassung des Umfangs eines zu bearbeitenden Dokuments und damit die einhergehende Preisberechnung erfolgt elektronisch. Dr. Werner behält sich vor, den Preis der Textdienstleistungen dem tatsächlichen Umfang des Dokuments anzupassen (gemäß den aktuellen Preisen von Dr. Werner), wenn die automatische Erfassung des zu bearbeitenden Textumfangs aufgrund technischer Gründe nicht ausreichend genau erfolgen kann (da beispielsweise der zu bearbeitende Text Textfelder enthält, die von der Erfassungssoftware nicht als zu bearbeitender Text erkannt werden, oder ein Format verwendet wird, das online nicht in allen Fällen genau ausgezählt werden kann, wie zum Beispiel das .pdf oder .xls-Format). In diesen Fällen wird Dr. Werner das automatisch generierte und vom Auftraggeber schriftlich bestätigte Angebot ablehnen und gleichzeitig ein dem tatsächlichen Umfang entsprechendes Angebot unterbreiten.

Besteht gegenüber dem automatisch generierten Angebot kein Änderungsbedarf, kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung von Dr. Werner zustande. E-Mail oder Fax gelten als Schriftform. Soweit Dr. Werner gemäß Ziff. 2 ein geändertes Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag mit Dr. Werner zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich bestätigt. Ein Fax gilt in diesem Fall als Schriftform.

Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung zustande.

Mit dem Zustandekommen des Vertrags beginnt Dr. Werner mit der Bearbeitung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die vertragliche Lieferfrist zu laufen. Abweichende Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Dr. Werner gesondert schriftlich bestätigt werden.

§ 3    Leistungsumfang und Nutzungsrechte

Dr. Werner verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht zu verfassen, zu überarbeiten oder zu korrigieren.

Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z. B. Glossare oder Wordinglisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben gemäß Ziffer 3.1 wie allgemein üblich verwendet.

„Es werden ausschließlich Texte bearbeitet. Enthält der zu übersetzende Text Bilder, so kann er zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Auch bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen, kann der Text zurückgewiesen werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Bearbeitung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist oder der Umfang des Briefings in einem Missverhältnis zum Umfang des tatsächlichen Auftrags steht. Dr. Werner wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.“

Für den Fall, dass ein Text durch die Bearbeitung bei der jeweiligen Fachkraft urheberrechtlichen Schutz erlangt, steht Dr. Werner dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.

§ 4    Abnahme und Rügepflicht

Nach erfolgter Bearbeitung wird der Text dem Auftraggeber per Datensatz auf dem Server der Dr. Werner zum Download auf dessen Festplatte/Cache-Speicher bereitgestellt. Gleichzeitig wird der Auftraggeber per E-Mail oder Telefax auf die Fertigstellung des Auftrags hingewiesen und ihm die entsprechende Speicheradresse zum Download mitgeteilt. Der Auftraggeber sorgt für den umgehenden Download nach Bekanntgabe der Fertigstellung.

Die Textdienstleistung ist unverzüglich nach ihrer Bereitstellung auf Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Dr. Werner wird den Auftraggeber bei jeder Mitteilung der Fertigstellung auf die Bedeutung der Rügepflicht gesondert hinweisen. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung keine schriftliche Rüge, gilt die Textdienstleistung als vertragsgemäß erbracht.

Anderweitige Versandformen, z. B. per Post, E-Mail oder Telefax, erfolgen nur aufgrund gesonderter, ausdrücklicher Vereinbarung.

Dr. Werner kann das Bereitstellen zur Abholung des bearbeiteten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

Dr. Werner trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zur Abholung des bearbeiteten Textes per Download auf die Festplatte/ den Cache-Speicher des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für den Übertragungsvorgang per Download auf die eigene Festplatte oder den eigenen Cache-Speicher selbst verantwortlich und stellt Dr. Werner insofern von jeder Haftung frei. Soweit andere Versandformen (Post, E-Mail, Telefax) ausdrücklich vereinbart worden sind, geht die Gefahr erst mit Übergabe des Textes an den Beförderer bzw. mit Eingang der entsprechenden E-Mail im Empfängerbriefkasten oder mit Ausdruck des entsprechenden Telefax beim Empfänger an den Auftraggeber über.

§ 5    Nachbesserung

Soweit die Bearbeitung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, bessert Dr. Werner den Auftrag gemäß der schriftlichen Rüge (vergl. § 4) kostenlos nach. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen bzw. kostenpflichtig, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen. In diesem Fall erhält der Auftraggeber ein gesondertes Angebot für diese zusätzliche Dienstleistung.

Die Nachbesserungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rüge bei Dr. Werner. Für die Nachbesserungen steht Dr. Werner erneut die Zeitspanne der ursprünglichen Beauftragung zur Verfügung. Verstreicht diese Frist ohne Beseitigung des Mangels, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen.

Setzt der Auftraggeber eine gegenüber § 5.2 reduzierte Nachbesserungsfrist, so ist Dr. Werner berechtigt, den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Bestimmung der Frist nach § 5.2 bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutzlos ist.

Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Bearbeitung nur unerheblich mindert.

§ 6    Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, stellt Dr. Werner dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung im Rahmen der von Dr. Werner zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren eine Zahlung nur in Euro leisten.

Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Dr. Werner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. zu verlangen. Falls Dr. Werner in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Dr. Werner nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Textdienstleistung und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt (Rechtsvorbehalt).

§ 7    Verrechnung/Abtretungsverbot

Gegen die Ansprüche von Dr. Werner kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus dem Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Dr. Werner unzulässig.

§ 8    Kündigung

Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung des Textes den Vertrag jederzeit kündigen.

Wird ein Vertrag vom Auftraggeber vor Fertigstellung und Ablieferung an den Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Wertes der vereinbarten Gegenleistung (Auftragswert).

Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder der als Datei vorliegende bearbeitete Text selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Dr. Werner. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund eines ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.

§ 9    Haftung und Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche gegenüber Dr. Werner aus Vertrag, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, Verzug sowie unerlaubter Handlung sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Dr. Werner haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Erbringung der von wesentlichen Mängeln freien Dienstleistung.

Soweit Dr. Werner gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Dr. Werner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Dienstleistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Textdienstleistung typischerweise zu erwarten sind.

Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.

Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern Dr. Werner die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.

Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist Dr. Werner insoweit von jeglicher Haftung befreit.

Dr. Werner haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Dr. Werner, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Dr. Werner oder durch von Dr. Werner verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf den vereinbarten Gegenwert des Auftrags beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Dr. Werner.

Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von Dr. Werner wegen vorsätzlichen Verhaltens oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10  Gewährleistungsausschluss

Dr. Werner leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Bearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der abgelieferte Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Auch für die fachliche Richtigkeit von gelieferten Texten übernimmt Dr. Werner keine Gewähr. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt allein der Auftraggeber.

§ 11  Geheimhaltung, Viren und Datenschutz

Dr. Werner ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Dr. Werner kann allerdings nicht gewährleisten, dass eine hundertprozentige Vertraulichkeit erfolgt, da aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ein Zugriff von Unbefugten nicht gänzlich auszuschließen ist.

Dr. Werner ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.

Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass Dr. Werner personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.

Soweit sich Dr. Werner zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist Dr. Werner berechtigt, die Auftragsdaten sowie die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern in den Anlagen von Dr. Werner sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

Dr. Werner erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und dass Dr. Werner alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§ 12  Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei Dr. Werner tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Dr. Werner anzustellen. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Dr. Werner der Höhe nach festzustellende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Verpflichtung gilt auch bei der Abwerbung, Einstellung oder Beauftragung von Fachkräften, die zuvor im Subauftrag, Angestelltenverhältnis oder anders für Dr. Werner tätig geworden sind. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.

§ 13  Schlussbestimmungen

Aufträge außerhalb des Leistungsumfangs der Textdienstleistung gemäß diesen AGB im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Dr. Werner unterliegen nicht diesen AGB. Dazu gehören insbesondere: Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. Solche Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Dr. Werner GmbH in Lüneburg, Deutschland.

Lüneburg (Deutschland), der Sitz von Dr. Werner, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.

Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch Telefax oder E-Mail erfüllt.

Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder ihm zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

 

Stand: August 2011